Schlussfolgerung all dieser Berechnungen

Für einen Angestellten mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit

Der Arbeitnehmer verliert

6 Monate Gehalt = 9 450 € netto aber erhält stattdessen Arbeitslosenzulagen

Verlust für den Arbeitnehmer: 9.450 € minus 6.656,88 € (6 x 1.109,48 €) = 2.793,12 €


Die soziale Sicherheit verliert

7 Monate Beiträge = 8 717,59 €

Die Steuer verliert

7 Monate Berufssteuervorabzug = 4 639,53 €. Ein Teil dieses Betrages wird über den Berufssteuervorabzug auf die Arbeitslosenzulagen zurückerlangt und zwar 6 x 10,09% von 1.324 €, also 801,54 € (6 x 133,59 €).

Der Verlust für die Steuer beläuft sich auf 3.837,99 € (4.639,53 € minus 801,54).

Die soziale Sicherheit bezahlt zusätzlich an Arbeitslosenzulagen

6 Monate Zulagen = 7 944 €

-> Kosten für die Kollektivität: 20.499,58 € (8.717,59 € + 3.837,99 € + 7.944 €)

Der Arbeitgeber verdient (braucht nicht zu zahlen)

  • 6 Monate Bruttogehalt = 15 600 €
  • 7 Monate Beiträge an die soziale Sicherheit = 6 177,08 €
  • 1 Monat den Unterschied zwischen brutto/netto 2 600 - 1 575 = 1 025 €
    2 600 - 1 575 = 1 025 €

-> Gewinn Arbeitgeber 22 802,08 €