Für einen Angestellten mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit
6 Monate Gehalt = 9 450 € netto aber erhält stattdessen Arbeitslosenzulagen
Verlust für den Arbeitnehmer: 9.450 € minus 6.656,88 € (6 x 1.109,48 €) = 2.793,12 €
7 Monate Beiträge = 8 717,59 €
7 Monate Berufssteuervorabzug = 4 639,53 €. Ein Teil dieses Betrages wird über den Berufssteuervorabzug auf die Arbeitslosenzulagen zurückerlangt und zwar 6 x 10,09% von 1.324 €, also 801,54 € (6 x 133,59 €).
Der Verlust für die Steuer beläuft sich auf 3.837,99 € (4.639,53 € minus 801,54).
6 Monate Zulagen = 7 944 €
-> Kosten für die Kollektivität: 20.499,58 € (8.717,59 € + 3.837,99 € + 7.944 €)
-> Gewinn Arbeitgeber 22 802,08 €