„Einige“…?
Wenn Sie entlassen werden, hätten Sie so gerade einmal Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 2 bis 3 Wochen pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit.
Momentan hat ein Angestellter, der entlassen wird, mindestens eine Kündigungsfrist von 3 Monaten pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Das ist das gesetzliche Minimum; ein Teil der Angestellten (mit den besten Gehältern), kann mit der „Claeys“-Tabelle rechnen, die im Durchschnitt fast einen Monat Kündigungsfrist pro Jahr Betriebszugehörigkeit erteilt.
Der Unterschied zwischen der derzeitigen Lage (Minimum), und den Vorschlägen der Arbeitgeber ist halluzinierend.
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Kündigungsfrist |
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Betriebszugehörigkeit |
Jetzt |
Neuer Vorschlag der Arbeitgeber |
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Weniger als 5 Jahre |
3 Monate (13 Wochen) |
2 bis 3 Wochen |
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+ 5 - 10 Jahre |
6 Monate (26 Wochen) |
4 bis 6 Wochen |
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+ 10 - 15 Jahre |
9 Monate (39 Wochen) |
6 bis 9 Wochen |
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+ 15 - 20 Jahre |
12 Monate (52 Wochen) |
8 bis 12 Wochen |
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+ 20 -25 Jahre |
15 Monate (65 Wochen) |
10 bis 15 Wochen |
Der „Gewinn“ für den Arbeitgeber ist eine Kündigungsfrist, die 4 bis 6 Mal billiger ist als heute. Folglich handelt es sich um „den entsprechenden Verlust“ für den Angestellten.
Es ist klar, dass, wenn es 4 bis 6 Mal billiger für den Arbeitgeber wird jemanden zu entlassen, das Risiko entlassen zu werden auch proportional schneller steigt.