Eine Kündigungsfrist von einigen Wochen pro fünf Jahre „Betriebszugehörigkeit“…?


„Einige“…?
Wenn Sie entlassen werden, hätten Sie so gerade einmal Anrecht auf eine Kündigungsfrist von 2 bis 3 Wochen pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit.


Momentan hat ein Angestellter, der entlassen wird, mindestens eine Kündigungsfrist von 3 Monaten pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Das ist das gesetzliche Minimum; ein Teil der Angestellten (mit den besten Gehältern), kann mit der „Claeys“-Tabelle rechnen, die im Durchschnitt fast einen Monat Kündigungsfrist pro Jahr Betriebszugehörigkeit erteilt.


Der Unterschied zwischen der derzeitigen Lage (Minimum), und den Vorschlägen der Arbeitgeber ist halluzinierend.



Kündigungsfrist

Betriebszugehörigkeit

Jetzt

Neuer Vorschlag der Arbeitgeber

Weniger als 5 Jahre

3 Monate (13 Wochen)

2 bis 3 Wochen

+ 5 - 10 Jahre

6 Monate (26 Wochen)

4 bis 6 Wochen

+ 10 - 15 Jahre

9 Monate (39 Wochen)

6 bis 9 Wochen

+ 15 - 20 Jahre

12 Monate (52 Wochen)

8 bis 12 Wochen

+ 20 -25 Jahre

15 Monate (65 Wochen)

10 bis 15 Wochen


Der „Gewinn“ für den Arbeitgeber ist eine Kündigungsfrist, die 4 bis 6 Mal billiger ist als heute. Folglich handelt es sich um „den entsprechenden Verlust“ für den Angestellten.


Es ist klar, dass, wenn es 4 bis 6 Mal billiger für den Arbeitgeber wird jemanden zu entlassen, das Risiko entlassen zu werden auch proportional schneller steigt.