Eine Netto-Kündigungsprämie ohne steuer- und steuerähnliche Belastungen

Um die Einkommenseinbuße etwas zu kompensieren wird vorgeschlagen, zusätzlich eine Netto-Kündigungsprämie zu zahlen.


Das bedeutet eine Prämie, auf die der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge (13,07%) zahlen muss. Und auch der Arbeitgeber muss keine Sozialversicherung (33,94%) zahlen.


Für den Arbeitnehmer scheint das attraktiv. Machen wir uns jedoch bloß keine Illusionen. Für die Periode zwischen dem 1.1.2010 und dem 30.6.2010 hat die Regierung eine „Krisenprämie“ für gewisse Arbeiter, die entlassen werden, vorgesehen. Es handelt sich um eine einfache Netto-Prämie… von 1.666 Euro.


Bei der Einführung dieser Prämie haben die Arbeitgeber lauthals protestiert. Sie haben also heute absolut nicht die Absicht, einen höheren Betrag zu bezahlen.


Diese Prämie entspricht ungefähr einem Monat Gehalt: in der Tat entspricht ein Betrag von 1.666 Euro Nettoeinkommen einem Bruttolohn von 2.800 Euro (in dem Beispiel eines Haushaltes, wo der Ehepartner ein Einkommen hat).


Diese Prämie entspricht also ungefähr einem Monatsgehalt. Die Kündigungsfrist wird also um etwa einen Monat erhöht. Der Unterschied mit dem derzeitigen System bleibt gewaltig.