Es ist eine ganz treffende Frage, und die Antwort ist NEIN!
ONeben dem Arbeitnehmer gibt es einen anderen großen Verlierer: die soziale Sicherheit.
Wenn die Kündigungsfristen kürzer sind, erhält die soziale Sicherheit nicht nur weniger Einnahmen über die Beiträge, sondern wird auch schneller Arbeitslosenunterstützungen zahlen müssen, 4 bis 6 Mal schneller als vorher. Nehmen wir ein konkretes Beispiel.
Weniger Einkommen für den Arbeitnehmer, die soziale Sicherheit und den Fiskus
Ein Angestellter mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttolohn von 2.600 Euro hat eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Mit einem aktiven Ehepartner bedeutet das:
9 x 2 600 € = 23 400 € Bruttogehalt
9 x 1 575 € = 14 175 € Nettogehalt
Der Arbeitnehmer bezahlt 9 x 339,82 € = 3 058,38 € an Beitrag an die soziale Sicherheit und 9 x 23,11€ = 207,99 € an Beitrag in Form von Sonderbeiträgen
Der Arbeitnehmer zahlt auch 9 x 662,79 € = 5 965,11 € Steuern (Berufssteuervorabzug)
DerArbeitgeber zahlt 9 x 882,44 € = 7 941,96 € Arbeitgeberbeiträge an die soziale Sicherheit.
Jeder Monat weniger Kündigungsfrist bedeutet also für die soziale Sicherheit eine Mindereinnahme von 339,82 + 23,11 + 882,44 € = 1 245,37 €
Jeder Monat weniger Kündigungsfrist bedeutet also für die Steuer eine Mindereinnahme von 662,79 €. Die Kollektivität muss also auf ein Einkommen von 1 908,16 € (1 245,37 € + 662,79 € ) verzichten. Der Angestellte (aus unserem Beispiel) verliert monatlich1 575 € (Nettogehalt von 2 600 € brutto) – 1.109,48 € Netto-Arbeitslosenentschädigung
(1. 324 € minus 10,09% Berufssteuervorabzug) = 465,52 €. Und zwar ohne Berücksichtigung des Urlaubsgeldes und des 13. Monats.
Mehrausgaben für die Arbeitslosenversicherung
Er wird die Arbeitslosenunterstützungen nicht nach 9 Monaten erhalten, sondern nach 2,5 bis 3 Wochen Kündigungsfrist und die Netto-Kündigungsprämie läuft nur 2,5 bis 3 Monate.
Und all das, nur damit die Arbeitgebern billiger entlassen können, nämlich in unserem Beispiel für 7.944 € .
Und die Arbeitgeber wissen das auch! Deshalb haben sie eine Alternative: mit den Arbeitslosen strenger sein. „Die Arbeitslosen müssen am Kragen genommen werden“, hat man ganz krass auf der Pressekonferenz der Arbeitgeber am 25. Januar gehört.
Sie wollen eine zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenunterstützungen. Außerdem müssen die Arbeitslosen „aktiviert werden“, das heißt sanktioniert.
Auf diese Art und Weise beabsichtigen die Arbeitgeber, die Arbeitslosen zahlen zu lassen, um die Arbeitnehmer einfacher und zu geringeren Kosten entlassen zu können!