Eine Minikündigungsfrist? Alle Arbeitnehmer würden daran verlieren!


Wer die Arbeitnehmer trennen will sagt: „die Verteidigung guter Kündigungsfristen betrifft nur die Angestellten…“, Die Arbeiter oder die Beamten der öffentlichen Dienste haben nichts in dieser Geschichte zu verlieren! “ Wenn wir nicht kämpfen, um diese sehr schlechte Idee zu verhindern, wird die Wirklichkeit schnell das Gegenteil beweisen.


Für die Arbeiter bedeutet ein Kompromiss für eine verkürzte Kündigungsfrist der Angestellten, dass sie ihre legitimen Hoffnungen auf einen korrekten Schutz ihres Arbeitsplatzes, so wie die CSC das fordert (ein Monat pro Jahr Betriebszugehörigkeit mit einem Minimum von 3 Monaten) begraben müssen. Wenn die Kündigungsfristen der Angestellten gekürzt werden, weiß jeder, dass man dann während zahlreichen Jahren bessere Kündigungsfristen für alle vergessen kann!


Insbesondere in zahlreichen Sektoren haben die Arbeiter bereits verbesserte Kündigungsfristen erhalten - und in bestimmten Sektoren Kündigungsfristen die jenen der Angestellten angeglichen wurden: für all jene wird eine Abstimmung nach unten selbstverständlich ein Rückschritt sein - umso skandalöser, da es natürlich die Arbeiter dieser Sektoren sind, die diese Fortschritte verhandelt und erhalten haben, sehr oft indem sie dafür „gezahlt haben“.


Für alle Angestellten wäre die subventionierte Mini-Kündigungsfrist selbstverständlich eine große Niederlage, eine brutale Mehrung ihrer Ungewissheit. Heuchler werden versuchen, die Angestellten davon zu überzeugen, dass es möglich wäre, diese Mini-Kündigungsfristen nur für die „künftigen Eingestellten“ anzuwenden, ohne „die erworbenen Rechte“ anzutasten. Als ob wir nicht schon jetzt alle angesichts der verstärkten beruflichen Mobilität innerhalb unserer Berufslaufbahn mehrmals veranlasst sein werden, den Arbeitgeber zu wechseln! Eine Mobilität, die selbstverständlich noch durch begrenzte Kündigungsfristen erhöht würde - besonders wenn sie zum Teil durch die soziale Sicherheit gezahlt würden.


Und die Beamten der öffentlichen Dienste? Müssen sie „auf dem Balkon“ bleiben? Ganz im Gegenteil: ein großer Anteil (manchmal die Mehrheit), der Arbeitnehmer bestimmter öffentlicher Dienste sind Vertragsbeschäftigte, die den selben Regeln unterliegen wie die Arbeiter und die Angestellten des Privatsektors. Und man kann wohl kaum daran zweifeln, dass die Arbeitgeber, nachdem sie einen möglichen Sieg über die Kündigungsfristen der Angestellten errungen haben, sich die anderen sogenannten Privilegierten, die Beamten der öffentlichen Dienste, vornehmen werden, um bei ihnen dasselbe Rezept einer Harmonisierung nach unten anzuwenden?


Außerdem wie wir bereits sagten, haben die Arbeitnehmer bei Maßnahmen, welche das finanzielle Gleichgewicht der sozialen Sicherheit gefährden, alles zu verlieren.